Rechtsprechung
OLG Hamm, 11.09.1980 - 4 UF 142/80 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unbilligkeit einer Verpflichtung zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens des den Unterhalt beanspruchenden Ehegatten
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1573, 1579; ZPO § 850h
Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Ausschluß des Ehegattenunterhalts wegen grober Unbilligkeit; Hinwendung eines Ehegatten zu einem neuen Partner (»Korrektur der Partnerwahl«); neue Partnerschaft des Unterhalt verlangenden Ehegatten in einer ehegleichen ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 27.02.1980 - 171 P 266/78
- OLG Hamm, 11.09.1980 - 4 UF 142/80
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 162
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80
Grobe Unbilligkeit des Trennungsunterhalts wegen Ausbrechens eines Partners aus …
Auszug aus OLG Hamm, 11.09.1980 - 4 UF 142/80
Mit dem Bundesgerichtshof (FamRZ 1979, 569 und 571; 1980, 665ff.) geht der Senat davon aus, daß der Wegfall des Verschuldensprinzips im Scheidungsrecht es nicht ausschließt, im Rahmen der Billigkeitsregelung des § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Unterhalt beanspruchenden Ehegatten zu berücksichtigen.Veranschlagt man die Betreuungsleistungen nach den ebenfalls in dem zitierten BGH-Urteil (FamRZ 80, 665ff.) niedergelegten Maßstäben in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 850h Abs. 2 ZPO mit monatlich 500,- DM, stünden ihr für ihren eigenen Unterhalt bereits 1.128,85 DM (628,85 DM zuzüglich 500,- DM) zur Verfügung.
- BGH, 07.03.1979 - IV ZR 36/78
Trennungsunterhalt bei kurzer Ehedauer aufgrund der reformierten Regelung des …
Auszug aus OLG Hamm, 11.09.1980 - 4 UF 142/80
Mit dem Bundesgerichtshof (FamRZ 1979, 569 und 571; 1980, 665ff.) geht der Senat davon aus, daß der Wegfall des Verschuldensprinzips im Scheidungsrecht es nicht ausschließt, im Rahmen der Billigkeitsregelung des § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Unterhalt beanspruchenden Ehegatten zu berücksichtigen.
- OLG Köln, 06.03.2002 - 27 UF 122/01
Unterhaltsverwirkung bei Pflege durch neuen Partner
Denn diese sind nicht Voraussetzung für die Annahme einer eheersetzenden Gemeinschaft (OLG Hamm FamRZ 1981, 162, 163; FamRZ 1986, 1219, 1220;… Kalthoener/Büttner/Niepmann Rdn. 1120). - OLG Hamm, 01.12.1982 - 5 UF 183/82
Schweres, unterhaltsrechtlich zu beachtendes Fehlverhalten durch Anschein des …
Dass die Klägerin mit T2 nicht sogleich auch intime Kontakte aufnahm, steht - für sich gesehen - der Anwendung des § 1579 Abs. 1 Ziff. 4 BGB nicht entgegen; denn sie lebten im unmittelbaren Anschluss an die Trennung der Parteien eheähnlich zusammen (BGH, FamRZ 1980, 665); sie boten nach außen ganz das Bild eines wie Eheleute zusammenlebenden Paares (vgl. OLG Hamm, 4. FamS, FamRZ 1981, 162). - OLG Hamm, 18.07.1986 - 5 UF 566/85
Ausschluß des Unterhaltsanspruches aufgrund von objektiven Lebensumständen; Neue …
Daß zwischen dem Kläger und der Zeugin Z. - ihre Angaben in dem Senatstermin als richtig unterstellt - keine sexuellen Beziehungen bestehen, steht der Annahme einer festen eheähnlichen Gemeinschaft nicht entgegen (OLG Hamm FamRZ 1981, 162). - OLG Oldenburg, 22.05.1981 - 11 UF 168/80 Allerdings sei nur ein besonders schweres, ganz klar bei dem den Unterhalt fordernden Ehegatten liegendes Verschulden zu berücksichtigen, weil das Unterhaltsverlangen in einem solchen Falle das sittliche Empfinden und das Rechtsempfinden aller billig und gerecht Denkenden verletze (OLG Hamburg FamRZ 1978, 118; KG FamRZ 1978, 685; OLG Köln NJW 1979, 768; OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 779; OLG Hamm FamRZ 1981, 162; AmtsG München FamRZ 1978, 894).